Die Verbandsgemeindekasse Göllheim informiert
Die Verbandsgemeindekasse Göllheim weist darauf hin, dass am
15. Februar 2024
die 1. Vierteljahresrate für Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Nebenabgaben), sowie die Gewerbesteuervorauszahlung für das Haushaltsjahr 2024 zur Zahlung fällig wird.
Zur Vermeidung von Verzugsfolgen werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb 1 Woche die offenen Raten zu begleichen.
Gleichzeitig möchten wir auf folgendes hinweisen:
Eine Möglichkeit Verzugskosten zu sparen, ist die Teilnahme am Sepa-Lastschrifteinzugsverfahren. Eine Terminüberwachung Ihrerseits ist nicht mehr erforderlich, die Erstellung von Überweisungsträgern entfällt. Säumnisfolgen wie Mahnung und Vollstreckung können nicht eintreten. Die jeweils anfallenden Abgaben werden dann automatisch an den Fälligkeitstagen von Ihrem Girokonto abgebucht.
Vordrucke zum Sepa-Lastschrifteinzugsverfahren erhalten Sie bei der Verbandsgemeindekasse.
Göllheim, im Februar 2024
gez. Roland Eifler, Kassenleiter
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